AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Die AGB gelten als vereinbart mit der Beauftragung von ALECOPTER Multicopter & Drohnenservice.

1. Geltungsbereich 

ALECOPTER erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ALECOPTER hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn ALECOPTER in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers, Lieferungen und Leistungen vorbehaltlos erbringt. 

2. Vertragsgegenstand 

ALECOPTER vermietet Drohnen / Multicopter und führt Auftragsarbeiten samt Piloteneinsatz durch. Zum Zwecke hochauflösender Luftaufnahmen von Objekten, nach Vorgaben des Auftraggebers. ALECOPTER bietet neben der Umsetzung auch Beratung dazu an. Darüber hinaus bietet ALECOPTER auf Wunsch die Veredelung des gewonnenen Rohmaterials. 

ALECOPTER fliegt die Drohne gemäß Umfang und Leistung des vereinbarten Auftrags. Wir sind bemüht ein möglichst maximales Ergebnis zu erfüllen. In die Berechnung der vereinbarten Auftragszeiten, Mietzeiten zählen die reinen Flugzeiten inklusive Start und Landung sowie Akkuwechsel und sonstige Rüstzeiten, wie auch besondere Regiewünsche des Kunden. 

Die Angebote sind freibleibend. Sollte vor Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen auftreten werden diese dem Auftraggeber rechtzeitig und vor dem Auftragszeitpunkt mitgeteilt. Dem Auftraggeber wird in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zurückzutreten. 

5. Beauftragung Dritter 

ALECOPTER kann ihre Rechte und Pflichten aus Verträgen auch Dritten übertragen, wenn es zu technischen Zwecken notwendig ist oder dem Auftrag zu Gute kommt. Der Auftraggeber wird darüber informiert und kann vor Ausführung des Auftrages, vom Auftrag zurücktreten. 

6. Auftragsbearbeitung 

Die Sicherheit für das Umfeld und Menschen bei der Durchführung der Flüge hat absoluten Vorrang. Ebenso die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen der Luftsicherheit. ALECOPTER kann Flüge jederzeit ablehnen, abbrechen oder verschieben. Dies entscheidet der jeweilige im Einsatz befindliche Pilot. 

7. Besondere Umstände 

Wir übernehmen keine Haftung für Kosten die dem Auftraggeber entstehen, wenn aus folgenden Gründen ein Drohnenflug nicht zu Stande kommt: 

1.Wenn Flüge aus Sicht des Piloten am vereinbarten Ort, zu gefährlich sind und Menschen, Tiere oder Objekte Schaden nehmen könnten. 

2.Wenn das Wetter keinen sicheren Flug gewährleistet. Drohnenflüge sind bei Regen, Schnee, Gewitter, zu starken Winden, schlechten Lichtverhältnissen unter Umständen nicht sicher zu gewährleisten. 

3.Bei nachgewiesener Krankheit des Piloten, Ausfall der Flugtechnik oder der Logistik der ALECOPTER.

4.Bei nicht vorhersehbaren Ereignissen die einen Start verhindern, wie beispielsweise höhere Gewalt oder Katastrophen. 

5.Wenn sich herausstellt das es regulatorische Gründe gibt die einen Flug verhindern oder eine Aufstiegsgenehmigung nicht ausgestellt wird.

8. Zahlungsbedingungen 

Die von ALECOPTER gestellten Rechnungen an Privatpersonen sind stets ohne Abzug sofort am Aufnahmeort zu bezahlen gegen Übergabe einer Rechnung/Quittung. Kunden (gewerblich) können den Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungserhalt überweisen. Bei nicht fristgerechter Zahlung können Mahngebühren erhoben werden. Bei Zahlungsverzug, fallen bei einem Nichtverbraucher Verzugszinsen in Höhe von 7 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) und bei einem Verbraucher fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) an. 

Bei Aufträgen und Projekten mit einem Wert von größer 1000 €, werden 30% Anzahlung bei Auftragserteilung fällig. Der Rest innerhalb 5 Tage nach Auftragsabschluss. Bei Stornierung von Copter Aufträgen kommen folgende Staffelungen zum Tragen: 

bis 7 Tage vor Termin 25% des vereinbarten Honorars bis 3 Tage vor Termin 40% des vereinbarten Honorars bis 48 Stunden vor Termin 50% des vereinbarten Honorar

bis 24 Stunden vor Termin 100% des vereinbarten Honorar

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ALECOPTER. 

9. Offene Forderungen 

Wird bei Zahlungsverzug ein Inkassobüro mit der Forderungseinziehung beauftragt, so hat der Schuldner, die aus dieser Beauftragung entstehenden Kosten mit Ausnahme des Erfolgshonorars zu tragen. Eine Forderung kann von dem Gläubiger, durch Vertrag mit einem Anderen, auf diesen übertragen werden. Mit dem Abschluss des Vertrages tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers (§ 398 BGB Abtretung). 

10. Nutzungsrecht 

Das Nutzungsrecht des gefertigten Rohmaterials Foto und Film hat der Auftraggeber. Das insofern nicht gegen Urheberrechte oder Rechte Dritter verstoßen wird. Bei Verstößen haftet allein der Auftraggeber. 

10. Haftungsausschluss Datenschutz und Urheberrechte 

Werden bei der Durchführung des Auftrages Rechte Dritter verletzt, so haftet der Auftraggeber vollumfänglich. Dies gilt auch bei Ablichtungen von Objekten Dritter, die das Einverständnis Dritter voraussetzen. ALECOPTER haftet nicht für Schäden die sich aus Nutzung und Weitergabe des auf Bestellung des Auftraggebers gefertigten Bildmaterials ergeben. 

11. Lieferung und Leistung 

Nach Beendigung des Auftrages und Fertigstellung des Bildmaterials, werden dem Auftraggeber die Fotos oder die Filmaufnahmen in vereinbarter Weise zur Verfügung gestellt. In der Regel auf micro SDH Datenträger. Wenn nicht ausdrücklich gewünscht werden wir das Material nicht zwischen speichern oder archivieren. Deshalb ist eine spätere Übertragung von Rohmaterial leider nicht möglich. Gegen Aufpreis und Genehmigung des Auftraggebers kann eine doppelte Speicherung aus Sicherheitsgründen vereinbart werden. 

12. Stornierungen 

Eine Stornierung der vereinbarten Termine zwischen Auftraggeber und ALECOPTER muss mindestens 36 Stunden vor dem vereinbarten Flugtermin erfolgen! Wenn der Auftraggeber den Auftrag schriftlich absagt und der Copter Pilot ist bereits auf dem Weg zum vereinbarten Aufnahmeort, müssen die Fahrtkosten und die verbrauchte Zeit des Piloten erstattet werden. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber am Auftragsort den Auftrag storniert. 

13. Außerordentliches Kündigungsrecht 

Sollten besondere Ereignisse oder Umstände eintreten wie unter Punkt 7 aufgeführt und eine ordnungsgemäße Ausführung des erteilten Auftrags unmöglich machen oder ein Abschluss des Auftrags innerhalb von 10 Wochen nicht möglich sein, hat der Auftraggeber ein außerordentliches Rücktrittsrecht vom Auftrag. Der Auftraggeber muss hierzu schriftlich kündigen. Das ordentliche Kündigungsrecht bleibt unberührt. 

Gründe hierzu können sein, dass es die Wetterverhältnisse nicht zulassen oder luftfahrtrechtliche Genehmigungen nicht erteilt werden. Oder sich am Ort des Auftrages temporär Verhältnisse vorfinden die einen Start nicht zulassen aus Gründen der Gefährdung anderer. 

14. Haftung 

ALECOPTER führt alle Aufträge sorgfältig und gewissenhaft durch nach erfolgter Prüfung. Wir übernehmen keine weiteren Ansprüche vom Auftraggeber und keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die eingesetzten Copter und Piloten sind jeweils mit der notwendigen Haftpflichtversicherung von 5 Mio. € versichert. Schäden an Coptern und Technik die durch das Verschulden des Auftragsgebers verursacht wurden, sind in vollem Umfang zu ersetzen. 

15. Gerichtsstand 

Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand München. Es gilt immer das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat. 

16. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dieser Vertrag in seinem übrigen Inhalt nicht davon berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. 

ALECOPTER – Stand 9 2017